Man google das Wort “Elterngeld” und unter den ersten Treffern befindet sich mehr als nur ein Beratungsunternehmen dessen Dienstleistung darin besteht, kostenpflichtig durch die elterngeldrelevanten Richtlinien zu führen. Wenn man der Webseite einer jener Unternehmen Glauben schenkt, könnte dies vor allem daran liegen, dass es sich bei dem Thema Elterngeld/-zeit, nicht um ein paar wenige Paragraphen, sondern insgesamt um einen 459 (!) Seiten langen Katalog sogenannter Richtlinien handelt, mit denen man sich als Eltern auseinander setzen muss um hier umfänglich über seine Rechte und Pflichten informiert zu sein. Da kann man in der Tat fast sogar Verständnis dafür aufbringen, dass die Aussagen verschiedener Elterngeldstellen auf gleiche Fragen unterschiedlich ausfallen, denn auch die entsprechenden Sachbearbeiter müssen ja mit diesem monströsen Regelwerk vertraut
Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten werden einem in Folge der 2015 eingeführten gesetzlichen Änderungen tatsächlich zur Genüge geboten – mehr schlecht als recht, denn verstehen tut es keiner mehr.
Ich selbst bin im Personalwesen tätig und setze mich nun mehr seit einigen Wochen intensiv damit auseinander, zu verstehen und zu errechnen, inwieweit die Gestaltung meiner Elternzeit für mich und meine Familie am lukrativsten ist. Insofern vermag ich mir kaum auszumalen, wie jemand der zuvor keinerlei Berührung mit dem Thema hatte, in diesem Paragraphendschungel, seine Rechte wohl zu verstehen und einzufordern in der Lage sein kann.
Teilzeit Modelle sind in der Praxis nur bedingt lukrativ
So heisst es doch, dass das sogenannte Elterngeld Plus ein großer Fortschritt in unserem System ist und die Möglichkeit zusätzlicher Partnerschaftsmonate den frühen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern soll, insbesondere für die Frau die so auch möglichst schnell wieder Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen kann und so im Alter nicht benachteiligt ist – soweit die Theorie. Das mag auch in der Praxis für den ein oder anderen kein uninteressantes Modell sein, zumindest wenn man sich entscheidet einen längeren Zeitraum Elternzeit in Anspruch zu nehmen (z.B. 2 Jahre) und in einem Teilzeit-in-Elternzeit-Modell (z.B. nach einem Jahr) wieder einzusteigen.
Dass Mann/Frau sich bei der Wahl dieses Modelles allerdings zumindest mittelfristig von jeglichen beruflichen Ambitionen verabschieden darf, sollte hierbei ebenfalls bedacht und abgewogen werden, denn dass Teilzeitkräfte bei Gehaltserhöhungen, Entwicklungs- oder Beförderungsmöglichkeiten in der Regel sehr viel schlechter fahren als die Vollzeit Kollegen ist längst kein Geheimnis mehr.
So erscheint also für diejenigen die weiterhin über beruflichen Ehrgeiz verfügen ein schneller Wiedereinstieg in die Vollzeit Tätigkeit als wesentlich bessere Variante. Dennoch auch nicht immer ein leichtes Los. Muss man sich hierzulande doch nicht zu knapp vor Freunden, Familie und der Gesellschaft rechtfertigen, warum man als Frau trotz Mutterrolle auch weiterhin einer beruflichen Karriere nacheifern möchte, statt sich die ersten zwei Jahre ausschliesslich um das Kind zu kümmern. Was insbesondere die ältere Generation in ihrem Urteil nicht bedenkt, ist dass man als Arbeitnehmer heutzutage nicht mehr mit den ehemaligen Schulkollegen von damals konkurriert. Der Arbeitsmarkt hat sich globalisiert, so dass man innerhalb eines Unternehmens mit Mitarbeitern aus diversen Ländern und Kontinenten im direkten Wettbewerb steht und austauschbarer ist als je zuvor. Eine “Auszeit” wegen Elternzeit fällt in den meisten anderen Ländern wesentlich kürzer aus als in Deutschland, vermutlich besteht dort daher auch eine andere Mentalität gegenüber arbeitenden Müttern, da dies schlichtweg zur gesellschaftlichen Norm gehört. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es heutzutage nahezu einer finanziellen existentiellen Notwendigkeit unterliegt, dass beide Partner berufstätig sind, um eine Familie ernähren zu können und über angemessenen Wohnraum zu verfügen.
Böses Erwachen bei jeglicher Art von Zuverdienst während der Elternzeit
Wer also nicht dazu bereit ist, sich zwischen Karriere und Familie zu entscheiden oder aus finanzieller Motivation heraus einen schnellen Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit im Rahmen der Elternzeit plant, läuft ironischerweise nach der aktuellen Elterngeldgesetzeslage, Gefahr eine finanzielle Nullnummer zu fahren. Jener Zuverdienst der im Rahmen der Elternzeit durch eine Teilzeittätigkeit erarbeitet wird, wird angerechnet und das Elterngeld entsprechend gekürzt. Der Elterngeldanspruch errechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, weshalb es bei Ehepaaren in Familienplanung ratsam ist, dass die Frau bzw. jene Person die plant in Elternzeit zu gehen, in die günstigere Steuerklasse übertritt um ein höheres Nettogehalt und demzufolge einen höheren Elterngeldanspruch zu erwirken. Wer in den letzten 12 Monaten vor der Elternzeit einen monatlichen Durchschnittsnettoverdienst von mindestens 2770€ aufweisen konnte und demzufolge Anspruch auf den Höchstbetrag von 1800€ Elterngeld monatlich hätte und beispielsweise durch einen Zuverdienst 500€ netto erarbeitet, erhält statt der 1800€ laut Elterngeldrechner nur 1529,67€ (Stand: 6. Dezember 2016). Somit hätte man auf den ersten Blick 229€ mehr zur Verfügung. Der Schein trügt. Denn, wohin mit dem Kind während der Arbeitszeit?
Eine Betreuung muss her. Je nach Gesamteinkommen sind die Beiträge in KiTas gestaffelt und wenn der Partner weiterhin in einer Vollzeittätigkeit ist, bewegt man sich hier relativ schnell in den Spalten der Maximalbeiträge, sind doch gerade die U3 Betreuungsplätze sowieso schon teurer. Das KiTa Angebot beginnt in der Regel bei 25 Wochenstunden, für welche man aufkommen muss, auch wenn man diese vielleicht in diesem Beispiel nicht benötigt. Eine kurze Recherche in die Beitragssätze einzelner deutschen Metropolen zeigt, dass man hier schnell mit 200-300€ monatlich rechnen muss. Die Alternative wäre eine private Betreuung, die wir stündlich in Anspruch nehmen können, aber auch hier ergibt die Rechnung keinen finanziellen Surplus, denn sind es auch nicht 25 Wochenstunden die man an Betreuungsumfang benötigt, muss man doch so einige Stunden arbeiten, um einen Nettoverdienst von 500€ zu erzielen.
Für den Zweck der Berechnung gehe ich hier von gleichem Beispiel aus: meine Zielperson bezog vor der Elternzeit einen monatlichen Nettoverdienst in Steuerklasse 3 von 2770€, ergibt ein Monatsbruttoeinkommen von ca. 4000€. Dies wiederum ergibt einen Stundenlohn von ca. 24€, bei einer 39Std. Woche. Unter der Annahme, dass der Lebenspartner weiterhin einer Vollzeittätigkeit nachgeht, ist ein Wechsel der Steuerklasse ratsam oder eventuell bereits vollzogen. Ich will keine mathematische Wissenschaft daraus machen, wobei es genau das eigentlich schon ist. Um es einfach zu halten, überschlage ich die Rechnung und gehe hier je nach Steuerklasse (4 oder 5), von 7-10 Wochenstunden aus, die getätigt werden müssen und für die eine Betreuung her muss. Selbst wenn ich hier lediglich mit gesetzlichem Mindestlohn rechne, fallen die Kosten schon viel zu hoch aus, um eine pracistaugliche Alternative darzustellen und aum aus dem Zuverdienst einen finanziellen Vorteil zu schlagen.
Eine wirkliche Alternative ist wohl nur die Betreuung durch Familienangehörige wie beispielsweise die Großeltern. Mit Blick auf das steigende Rentenalter ist dies wohl auch nur für die wenigsten ein Trost – meinen Eltern stehen aktuell noch ca. 15 Beschäftigungsjahre bevor – bis dahin sind meine Kinder fast volljährig.
Vorsicht auch bei “passivem” Zuverdienst durch Sonderzahlungen
Man sollte wirklich ausreichend Vorlaufzeit einplanen, um sich ausgiebig mit dem Thema auseinander zu setzen und zeitnah direkt mit der zuständigen Elterngeldstelle Kontakt aufnehmen um Fragen zum individuellen Elterngeldanspruch zu klären – denn wie wir gelernt haben, obliegt die Handhabung in gewissem Maße dem Verständnis der jeweiligen Sachbearbeiter. Interessant wird es hier insbesondere bei der Handhabung tariflich oder arbeitsvertraglich geregelter Sonderzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) die ggf. im Bezugszeitraum des Elterngeldes anfallen.
Von einigen Elterngeldstellen wird dieser – zum Zeitpunkt der Elternzeit ja nicht durch aktive Arbeitsleistung generierte zusätzliche Verdienst – als sog. Zuverdienst und somit als regulärer Einkommensbestandteil angerechnet. Dies hat zur Folge hat, dass nachträglich das Elterngeld gekürzt wird und man somit mit einer Rückzahlungsforderung rechnen muss. Gleiches gilt für Jahresprämien und Tantiemen; in den meisten Unternehmen sind jährliche Einmalzahlungen welche an unternehmens- und leistungsorientierte Zielvereinbarungen gekoppelt sind, Usus. So freut man sich als Mitarbeiter umsomehr wenn die Unternehmensergebnisse besser ausfallen und die eigene Prämie demnach auch hoch ausfällt, können doch so auch Kredite für Haus oder Auto durch Sondertilgungen schneller abbezahlt werden – ein Bezug einer solchen Prämie in der Elternzeit hingegen kann zu einem bösen Erwachen führen. Bei meinen Recherchen und durch Austausch mit anderen Kollegen und Bekannten habe ich festgestellt, dass es Elterngeldstellen gibt, die jene Sonderzahlungen nicht als Einkommen werten und entsprechend nicht nachträglich auf das Elterngeld anrechnen – das ist meiner Ansicht nach konsequent, da jene Sonderzahlungen ja auch ebenso wenig in der Bemessung als Einkommen berücksichtigt werden um erstmals den Elterngeldanspruch zu ermitteln. Andere Elterngeldstellen hingegen wiesen aus, dass es darauf ankäme, wie das jeweilige Lohnbüro des Arbeitgebers diese Sonderzahlungen auf der Gehaltsabrechnung ausziffern würde – würden diese das Wort Lohn enthalten, würden sie berücksichtigt werden und wären somit als einen lohnartigem Zuverdienst zu ersehen und das Elterngeld wird nachträglich um diesen Zuverdienst gekürzt. Als ob man als Arbeitnehmer Einfluss auf die Auszifferung auf der Gehaltsabrechnung nehmen kann – für mich fragwürdig und unverständlich. Auch unter dem Aspekt, dass sich leistungsbezogene Prämien ja in der Regel auf das vorangegangene Beschäftigungsjahr beziehen, empfinde ich persönlich eine Anrechnung hier als absolut inakzeptabel.
Bleibt zu sagen, dass das deutsche Gesundheits- und Benefitssystem international zwar wohl eines der best etabliertesten ist, und wir bei dem Vergleich der Elterngeldsätze sicherlich sehr weit oben oder vielleicht sogar an oberster Position stehen und man meinen Beitrag als Jammern auf höchstem Niveau werten kann – fragwürdig bleibt für mich dennoch wie ein solches System in einem so fortgeschrittenen Land wie unserem, beinhaltet, dass jemand der aus welchem Motiv auch immer, einer Beschäftigung im Zeitraum der Elternzeit nachgeht, finanziell in einem solchen Maße bestraft wird, dass es lukrativer ist, das Elterngeld aus Kosten des Staates zu beziehen. Das Leitbild der moralischen Werte die unsere Politik hier versucht zu propagieren, verstehe und teile ich im Ansatz, dennoch halte ich diese Art von Familienpolitik zumindest in ihrer Umsetzung für überholt. Die Ansprüche an Eltern haben sich geändert, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, und diesem mit nur einem Einkommen gerecht zu werden ist heutzutage einfach kaum mehr machbar.
Mein Fazit aus diesem Dilemma: Ein Zuverdienst in Elternzeit will gut überlegt und kalkuliert sein, denn im Zweifel wirkt sich dieser fast schon negativ auf das Haushaltseinkommen aus. Hinzukommen der zusätzliche Stress, den man sich und seinem Kind aufbürgt und die verlorenen gemeinsamen Stunden. Mein Sachbearbeiter der Elterngeldstelle hat mir dies mit regelrechter Nüchternheit bestätigt. Mein Appell an die Familienministerin, hier noch einiges zu aktualisieren, zu korrigieren und im gleichen Zuge auch zu simplifizieren, um einheitliches Verständnis und Anwendung der Gesetzgrundlage zu gewährleisten und Eltern einen wirklichen finanziellen Anreiz zu gewähren, um im Gegenzug ja auch unsere Staatskasse zu entlasten.
1 thought on “Arbeiten in Elternzeit – für den Arbeitnehmer meist eine “Lose-Lose-Situation””